
Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat von Unternehmen mit in der Regel mehr als 2000 Arbeitnehmern, die betrieben werden in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft oder einer ber...
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